Im Jahr 2015 Herr S. hat die Elektro Hartmann GesmbH mit den elektrischen Verbindungen in seiner Wohnung beauftragt.
Frau S. ist Eigentümerin einer Wohnung im 19. Wiener Gemeindebezirk. Die Hausverwaltung der Anlage obliegt der Immobilienverwaltung Komm. Rat. Prof. Hans P. Wertitsch.
Herr W. hatte Besuch bei ihm zu Hause und wollte die Wohnung kurz verlassen.
Frau Z. hatte im Jahr 2016 eine von der Faltl & Krisch Immobilienverwaltung OHG verwaltete Wohnung angemietet.
Anfang Oktober 2019 sperrten sich Herr Mag. F. und seine Frau unabsichtlich aus der Wohnung aus.
Familie A. wohnt seit dem Jahr 2000 in einer Genossenschaftswohnung. Aufgrund familiärer Umstände war es Familie A. nach 10 Jahren nicht möglich, die Genossenschaftswohnung zu kaufen.
Frau S. hatte Mitte Oktober einen Schlüsseldienst der Firma "NH Vermittlung Inh. Hilmer Norman" in Anspruch genommen. Die telefonische Auskunft bei der Hotline wollte keine Preisauskunft geben.
Anfang Dezember 2020 zog Frau P. aus Ihrer Wohnung in 1210 Wien aus. Im Beisein eines Nachmieters sowie der Hausverwaltung fand auch die Schlüsselübergabe statt und es wurde eine Mängelliste erstellt.
Herr P. hatte eine Wohnung bei der Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H. gekündigt und zurück gegeben.
Anfang März 2021 sperrte sich Herr M. aus seiner Wohnung aus. Über das Mobiltelefon einer Nachbarin wurde ein Schlüsseldienst gerufen der nach rund einer halben Stunde vor Ort erschien.