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Schlüsseldienst mit Sonntagszuschlag

Anfang März 2021 sperrte sich Herr M. aus seiner Wohnung aus. Über das Mobiltelefon einer Nachbarin wurde ein Schlüsseldienst gerufen der nach rund einer halben Stunde vor Ort erschien. Der Schlüsseldienst-Mitarbeiter schaffte es nicht die unversperrte Türe beschädigungsfrei zu öffnen und bohrte den Zylinder auf. Herr M. wurde mit einer Rechnung in der Höhe von ca. € 850,- konfrontiert, die er vor Ort mittels Überweisung bezahlte. In der Folge kam Herr M. zum Konsumentenschutz Verband Österreich, da er die Höhe des Betrages als nicht gerechtfertigt erachtete. In einer Stellungnahme teilte die Firma VF Handelsdienstleistungen GmbH mit, dass der Kunde im Vorhinein genauestens über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt wurde und er diesen schriftlich zugestimmt habe. Da es sich bei dem Einsatz um einen Sonntag gehandelt habe, wurde auch ein Sonderzuschlag verrechnet. Herr M. hätte vor Beginn der Arbeit und nach Mitteilung der Kosten jederzeit die Leistung verweigern und einen anderen Schlüsseldienst rufen können. Dies sei jedoch nicht geschehen. Rund die Hälfte der Rechnungssumme wurde mittels Bankomat (€ 400,-) vor Ort bezahlt, der Rest mittels Überweisung. Auch hier hätte Herr M. die Überweisung in Frage stellen können, was er jedoch ebenfalls nicht getan habe. Im Sinne der Kundenzufriedenheit sei man bereit, Herrn M. € 100,- zurück zu überweisen. Herr M. nahm das Angebot der Firma VF Handelsdienstleistungs GmbH an.