Im Juni 2016 hat Frau B. mit der Lifestyle Ladies in der Lerchenfelderstraße einen Fitnessvertrag, der im November 2014 begonnen hatte, abgeschlossen.
Im April 2015 wurde Herr G. in die Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmens gelockt, wo er einen Partnervermittlungsvertrag über zwölf Partnervorschläge zum Preis von insgesamt € 3.
Frau N. habe bei dem Unternehmen Tickets4U B.V. 7 Tickets zum Preis von € 549,- für ein Konzert in Amsterdam bestellt.
Am 13.04.2015 hat die Tochter der Konsumentin über die www.oeticket.com Ticket Express Ges.m.b.H. drei Karten für den Eurovision Song Contest zum Preis von € 167,- gekauft.
Gegenüber Frau R. sei im Namen des Unternehmens "B2B Web Consulting GmbH" eine Forderung in Höhe von € 284,- geltend gemacht worden.
Frau M. habe dem Unternehmen Pöchhacker GesmbH ihre Bluse der Marke Gucci im Wert von € 650,- zur Trockenreinigung übergeben.
Herr B. habe das Unternehmen Visum Support mit der Beschaffung eines Visums für Russland beauftragt.
Mitte Juni 2015 hat Herr S. bei dem Unternehmen SportsLand24.de vier Nike Artikel zum Preis von ca. € 17,- bestellt.
Mitte Juli 2015 wurde gegenüber Frau K. seitens des Unternehmens Swiss Media Leserservice eine Forderung in Höhe von ca. € 70,- geltend gemacht.
Anfang Jänner 2014 hat Frau S. mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH eine Nutzungsvereinbarung getroffen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie die o.g. Vereinbarung am 15.02.