Frau G. habe bei dem Unternehmen First Lady Belezza mehrfach Laserbehandlungen zwecks Haarentfernung in Anspruch genommen.
Ende Februar 2016 wurde gegenüber Frau T. seitens der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 620,- geltend gemacht.
Herr S. hat mit dem Unternehmen Bodystreet Linz UCC., Inh. BS-Trainings GmbH, einen Personaltrainingsvertrag abgeschlossen.
Frau F. hat von der bonprix Srl einen Modeartikel zum Preis von € 55,94 gekauft.
Gegenüber Herrn M. wurde seitens des Unternehmens MZ-Winpool-GmbH eine Forderung in Höhe von € 500,- geltend gemacht. Der Konsument hat am 01.
Gegenüber Herrn A. wurde seitens Europa Reise- Automobil- und Touringclub e.K. eine Forderung in Höhe von ca. € 40,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau K. sei seitens der Frontline Digital GmbH eine Forderung in Höhe von € 97,40 geltend gemacht worden. Die Konsumentin habe über die Internetseite des Unternehmens www.parwise.
Im Juni 2015 hat Herr G. der BOXING & MMA LINZ ein Schreiben mit einer Forderung in Höhe von ca. € 1.020,- erhalten.
Mitte Juni 2015 wurde gegenüber Frau M. seitens eines Inkassobüros im Namen der Weblotto24 eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn O. wurde seitens der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG eine Forderung in Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht.