Herr H. habe im April dieses Jahres seitens "Cyberservices B.V.
Die Freundin vom Herrn W. habe im Sommer 2012 einen Gutschein bei "Jochen Schweizer GmbH" online bestellt.
Gegenüber Frau K. sei seitens von "Lux International Sales ApS" im April 2015 eine Forderung in Höhe von beinahe € 55,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn B. sei im Sommer 2015 seitens eines Inkassobüros im Namen der "Dateyard AG" eine Forderung in Höhe von beinahe € 150,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn K. wurde seitens der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG im Juli 2015 eine Forderung in Höhe von € 393,88 geltend gemacht.
Gegenüber Herrn G. sei seitens eines Inkassobüros im Namen von "Wiener Linien GmbH & Co KG" eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht worden.
Herr T. hat im Dezember 2014 via Internet eine Jahreskarte sowohl für sich als auch für seine Gattin bei den Wiener Linien GmbH bestellt. Der Vertrag ist ab dem 01.02.2015 gültig.
Gegenüber Herrn S. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der AustriaSat GmbH eine Forderung in Höhe von € 340,- geltend gemacht.
Im Frühling des Jahres 2015 hat Herr B. bei der Xantho-Group GmbH online eine Infrarotkabine "OSLO" zum Preis von knapp € 1.200,- bestellt.
Frau N. hat seitens der "Libu-ZET eU" unaufgefordert ein Magazin erhalten und dieses unmittelbar zurück geschickt.