Die Freundin vom Herrn W. habe im Sommer 2012 einen Gutschein bei "Jochen Schweizer GmbH" online bestellt.
Frau S. hat mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH eine Nutzungsvereinbarung, die am 15.11.2014 begonnen hat, abgeschlossen.
Gegenüber Herrn K. wurde seitens der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG im Juli 2015 eine Forderung in Höhe von € 393,88 geltend gemacht.
Gegenüber Herrn G. sei seitens eines Inkassobüros im Namen von "Wiener Linien GmbH & Co KG" eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht worden.
Herr T. hat im Dezember 2014 via Internet eine Jahreskarte sowohl für sich als auch für seine Gattin bei den Wiener Linien GmbH bestellt. Der Vertrag ist ab dem 01.02.2015 gültig.
Gegenüber Herrn S. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der AustriaSat GmbH eine Forderung in Höhe von € 340,- geltend gemacht.
Im Frühling des Jahres 2015 hat Herr B. bei der Xantho-Group GmbH online eine Infrarotkabine "OSLO" zum Preis von knapp € 1.200,- bestellt.
Frau N. hat seitens der "Libu-ZET eU" unaufgefordert ein Magazin erhalten und dieses unmittelbar zurück geschickt.
Mitte Juli 2016 wurde gegenüber Frau S. seitens des Unternehmens Lux International Sales ApS eine Forderung in Höhe von ca. € 80,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau A. wurde seitens des Unternehmens EliteMedianet GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 440,- geltend gemacht.