Frau G. habe bei dem Unternehmen First Lady Belezza mehrfach Laserbehandlungen zwecks Haarentfernung in Anspruch genommen.
Herr S. hat mit dem Unternehmen Bodystreet Linz UCC., Inh. BS-Trainings GmbH, einen Personaltrainingsvertrag abgeschlossen.
Frau F. hat von der bonprix Srl einen Modeartikel zum Preis von € 55,94 gekauft.
Gegenüber Herrn M. wurde seitens des Unternehmens MZ-Winpool-GmbH eine Forderung in Höhe von € 500,- geltend gemacht. Der Konsument hat am 01.
Gegenüber Herrn A. wurde seitens Europa Reise- Automobil- und Touringclub e.K. eine Forderung in Höhe von ca. € 40,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau K. sei seitens der Frontline Digital GmbH eine Forderung in Höhe von € 97,40 geltend gemacht worden. Die Konsumentin habe über die Internetseite des Unternehmens www.parwise.
Im Juni 2015 hat Herr G. der BOXING & MMA LINZ ein Schreiben mit einer Forderung in Höhe von ca. € 1.020,- erhalten.
Mitte Juni 2015 wurde gegenüber Frau M. seitens eines Inkassobüros im Namen der Weblotto24 eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn O. wurde seitens der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG eine Forderung in Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht.
Herr D. hat im September 2012 mit der "LIFE Line @ Riverside Fitness GesmbH" eine Nutzungsvereinbarung für das Fitnessstudio in der Breitenfurterstraße 372-380, 1230 Wien, getroffen.