Im April 2015 wurde Herr G. in die Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmens gelockt, wo er einen Partnervermittlungsvertrag über zwölf Partnervorschläge zum Preis von insgesamt € 3.
Frau N. habe bei dem Unternehmen Tickets4U B.V. 7 Tickets zum Preis von € 549,- für ein Konzert in Amsterdam bestellt.
Am 13.04.2015 hat die Tochter der Konsumentin über die www.oeticket.com Ticket Express Ges.m.b.H. drei Karten für den Eurovision Song Contest zum Preis von € 167,- gekauft.
Gegenüber Frau R. sei im Namen des Unternehmens "B2B Web Consulting GmbH" eine Forderung in Höhe von € 284,- geltend gemacht worden.
Frau M. habe dem Unternehmen Pöchhacker GesmbH ihre Bluse der Marke Gucci im Wert von € 650,- zur Trockenreinigung übergeben.
Herr B. habe das Unternehmen Visum Support mit der Beschaffung eines Visums für Russland beauftragt.
Im März 2015 hat Frau H. bei dem Unternehmen "RS-tronics e.U." eine Segelhose zum Preis von ca. € 111,- bestellt und mittels Überweisung bezahlt, jedoch wurde der Artikel nicht geliefert. Frau H.
Mitte Juni 2015 hat Herr S. bei dem Unternehmen SportsLand24.de vier Nike Artikel zum Preis von ca. € 17,- bestellt.
Mitte Juli 2015 wurde gegenüber Frau K. seitens des Unternehmens Swiss Media Leserservice eine Forderung in Höhe von ca. € 70,- geltend gemacht.
Anfang Jänner 2014 hat Frau S. mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH eine Nutzungsvereinbarung getroffen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie die o.g. Vereinbarung am 15.02.