Gegenüber Frau N. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden.
Frau W. habe im Jänner 2015 eine Forderung seitens des Unternehmens Helmut Klampferer Medien Vertrieb GmbH in Höhe von € 42,- erhalten.
Frau K. habe einen Damen- sowie einen Herrenehering von dem Unternehmen Juwelier Yilmaz zum Preis von € 898,- gekauft.
Frau S. habe einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen, welches sie aufgrund gesundheitlicher Probleme, die durch das Training entstanden seien, außerordentlich kündigen wollte.
Herr H. habe Anfang des Jahres 2014 mit "Werbe-Service" aus Deutschland einen Vertrag über eine Partnervermittlung abgeschlossen. Dabei habe er für ganze zwölf Vorschläge sage und schreibe € 5.
Frau B. habe eine Nutzungsvereinbarung mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen, welches sie aufgrund gesundheitlicher Probleme (Skoliose) kündigen wollte.
Herr S. sei im Namen des Unternehmens Europay 24, Ltd. ein Betrag in Höhe von € 45,- von seinem Konto für Dienstleistungen auf der Webseite www.sexarena.tv abgebucht worden.
Frau V. sei im März 2013 seitens des Unternehmens MIT AG über die Teilnahme bzw. Beteiligung an den Lebensfreude-GbRs informiert worden.
Seit November 2014 seien vom Girokonto des Herrn V.
Frau K. habe von dem Unternehmen Swiss Media Leserservice eine Forderung in Höhe von € 65,- erhalten.