Gegenüber Frau Mag. G. wurde seitens einer Anwaltskanzlei im Namen der GIS Gebühren Info Service GmbH eine Forderungen in Höhe von ca. € 1.300,- geltend gemacht. Frau G.
Frau M. hat sich Anfang des Jahres 2019 aus ihrer Wohnung ausgesperrt und die Schlosserfirma Aufsperrdienst Natan GmbH mit der Türöffnung beauftragt.
Herr L. hatte trotz einer Rundfunkgebührenbefreiung die Forderung eines Inkassobüros erhalten. Er kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich.
Gegenüber Herrn A. wurde im Februar 2019 seitens der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG eine Forderung in Höhe von ca. € 200,- geltend gemacht.
Im Jänner 2019 hat Frau H. seitens des Unternehmens Euro Lotto Chance ein Begrüßungsschreiben betreffend einer Gewinnspielteilnahme erhalten.
Gegenüber Frau S. ist im März 2019 seitens eines Inkassobüros im Namen der Aliaz Cooperation SIA eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Tochter von Frau S.
Ende 2018 bestellte Herr A. ein Potenzmittel im Internet. Er erhielt eine Rechnung in der Höhe von € 40,-, die er auch sofort bezahlte.
Frau D. war anlässlich einer physikalischen Behandlung bei der WGKK. Dort empfahl ihr ein Arzt, sich die Fehlstellung der Zähne korrigieren zu lassen um ihre Nackenschmerzen zu beseitigen.
Herr M. sperrte sich unabsichtlich aus seiner Wohnung aus, der Schlüssel steckte ihnen. Er rief den "Schlüsseldienst/Notdienst S.K.".
Frau F. betreibt an ihrer Meldeadresse keine Empfangsgeräte, die einer Rundfunkmeldung bedürfen. Trotzdem erhielt Sie eines Tages eine Forderung der GIS Gebühren Info Service GmbH. Frau F.