Im September 2017 stieß Herr W. bei seiner Internetsuche nach einem Routenplaner zufällig auf die Seite von maps24-routenplaner.online.
Gegen Frau K. wurde seitens einer Anwaltskanzlei im Namen der LIBU-ZET e.U. Fahrnisexekution bezüglich einer Forderung in Höhe von ca. € 600,- betrieben.
Frau O. hatte die Firma Umzugsprofi GmbH mit dem Transport von Umzugsgut beauftragt. Vor Ort wurde ein stolzer Preis in der Höhe von € 900,- vereinbart, dem Frau O.
Im März 2019 hat Frau J. von einem Inkassobüro aus Deutschland im Namen des ursprünglichen Gläubigers Edelweiss Versand eine Forderung in Höhe von ca. € 200,- erhalten.
Frau J. hatte sich für ein Probeabo der Firma Filmodrom LTD (flixdrom) registriert.
Herr H. bestellte Ende November 2018 eine Konzertkarte für das Rolling Stones-Konzert in Florida im April 2019. Die Bestellung erfolgte über die Plattform Viagogo und wurde vorab bezahlt.
Frau L. hatte sich im Internet Ware bestellt und dafür den Service der Klarna Bank AB (publ) benutzt.
Herr H. musste eines Tages feststellen, dass durch eine nicht von ihm zu vertretende Sorgfaltspflichtverletzung seine Daten für eine Bestellung durch unbekannte Dritte verwendet wurden.
Eines Freitags fiel Frau L. die Türe ins Schloss. Sie rief einen Schlosser an, der auch kam. Für eine 20-minütige Leistung verrechnete er frech sage und schreibe € 926,-.
Herr A. bestellte bei der Firma Paul Bständig GesmbH Schuheinlagen. In der Folge kam es zu Unklarheiten bezüglich Selbstbehalt und Zustellmodalitäten und Herr A.