Mitte Mai 2017 hat Herr W. bei dem Unternehmen A1 Telekom Austria AG das Produkt "A1 Net Cube Internet L Aktion" zu monatlichen Kosten in Höhe von ca. € 20,- (keine zusätzliche Kosten) bestellt.
Im Jahr 2015 kaufte sich Herr D. in einem Elektrofachmarkt einen neuen Fernseher mit einem Zusatz-Abonnement der Firma SKY Österreich. Im Jahr 2016 hatte Herr D.
Fr. O. hatte Ende 2018 bei der Frankonia Handels GmbH & CO KG Kleidung bestellt und retourniert.
Gegenüber Herrn D.-F. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG im Jänner 2019 eine Forderung in Höhe von ca. € 150,- geltend gemacht worden.
Am 02.11.2019 bemerkte Frau H., dass ihr Toiletten-Spülkasten undicht war. Sie rief den Installateur-Notdienst TB-Haustechnik Nikolay Nedev an. Bei der telefonischen Meldung hinterfragt Frau H.
Herr H. bestellte 2019 bei der Firma Health Pharm TM GmbH eine Probe im Internet. Als er von einer Geschäftsreise zurück kam, fand er mehrere Lieferungen des selben Anbieters im Postkasten vor.
Anfang November 2019 registrierte sich Frau R. auf der Internetplattform babafilms.de. Am selben Tag versuchte sich Frau R. bereits wieder abzumelden.
Mitte November 2019 fiel Herrn W. die Wohnungstüre ins Schloss. Obwohl er einen Zweitschlüssel bei sich hatte konnte er die Wohnungstüre nicht öffnen, da innen noch der Schlüssel steckte.
Herr S. schrieb sich in einen Deutsch-Sprachkurs der Firma Ostarrichi Sprachzentrum ein, um eine Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Österreich zu bekommen.
Frau T. registrierte sich für eine Gratis-Probe auf der Plattform madofilms.de (Mad Films Limited).