Frau D. habe im Sommer 2015 das Unternehmen Aufsperrdienst Richter, Inh. Janos Richter, angerufen, da sie ihren Hausschlüssel verloren habe und ihre Wohnung nicht mehr betreten habe können.
Dabei sollte es einer der schönsten Tage des Lebens werden. Im Sommer 2015 hat Frau D. geheiratet.
Herr Mag. W. hat von einem Inkassobüro ein Schreiben betreffend den Österreichischen Immobilienversteigerungskatalog erhalten, die er nicht nachvollziehen konnte.
Frau S. ist langjährige Kundin der Akakiko Restaurant-Entwicklungs GmbH. Laut Angaben der Konsumentin würden Teile der von ihr bestellten Menüs mehrmals fehlen.
Im November 2013 hat Frau S. mit der Lifestyle Ladies eine Nutzungsvereinbarung, die Mitte Dezember 2013 angefangen hat, abgeschlossen.
Frau E. hat im August 2015 über das Internetportal der Viagogo AG, www.viagogo.
Frau H. hat über die All Event Venetto Kartenvertriebs GmbH zwei Karten für eine Staatsopernaufführung am 25.10.2015 zum Preis von € 258,- bestellt.
Frau S. habe eine Inkassoforderung in Höhe von € 1.110,- erhalten.
In Oktober 2013 habe die minderjährige Frau S. einen Vertrag mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen, wobei kein gesetzlicher Vertreter den Vertrag genehmigt habe.
Frau M. habe im September 2015 einen Vermittlungsvertrag für ein Fotoshooting abgeschlossen und diesen nach sieben Tage widerrufen. Frau M.