Am 11.11.2015 hat Herr T. laut seinen Angaben beim Spielen des von der bwin Services AG betriebenen Spieles Melon Madness einen Betrag in Höhe von € 2.066.530,24 gewonnen.
Mitte Juli 2015 hat Frau S. mit dem Unternehmen PARSHIP GmbH einen auf sechs Monate befristeten Vertrag über eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen.
Im Oktober 2015 hat Frau Mag. V. bei der CHRIST Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH zwei Trauringe zum Gesamtpreis von ca. € 1.350,- bestellt und bezahlt. Anlässlich des Kaufs hat Frau Mag. V.
Gegenüber Frau N. wurde seitens der Parship GmbH mit Schreiben vom 04.04.2016 eine Forderung in Höhe von € 598,80 geltend gemacht.
Frau B. hat keinen Vertrag mit Libu-Zet e.U. abgeschlossen, Grund weshalb sie die erhaltene Briefe von dem Unternehmen nicht nachvollziehen konnte.
Frau J. hat in der perfect you - Figur & Schönheitsstudio GmbH Filiale im 19. Bezirk einen Vertrag abgeschlossen.
Frau B. hat im Mai 2013 einen 1-Jahr-Vertrag mit Life Style Ladies abgeschlossen, welches sie jedoch sofort gekündigt hat.
Frau C. hat eine einmalige Bestellung im Internet bei der Firma "Fat Killer" getätigt, die sie auch einbezahlt hat.
Gegenüber Frau R. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 170,- geltend gemacht.
Frau A. hat sich im Internet für die Fat Killer-Pille interessiert, wobei sie jedoch laut ihren Angaben nie auf den Kaufbutton gedruckt hat.