Gegenüber Frau L. ist seitens der Parship GmbH im November 2015 eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin hat sie am 30.11.
Herr W. hat sich bei dem Unternehmen Parship GmbH registriert, wobei er den Vertrag innerhalb der vom Unternehmen gesetzten Fristen ohne Angabe von Gründen aufgelöst hat.
Im Jänner 2016 hat Herr S. bei dem Unternehmen Bag and Baggage drei Gepäckstücke zum Preis von € 350,- bestellt und bezahlt.
Frau S. war seit Oktober 2012 bis Herbst 2014 Kundin des Unternehmens "CVS Fitness GmbH".
Herr K. hat bei dem Unternehmen Musik Meisinger e. K. eine Gitarre bestellt.
Gegenüber Herrn P. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der GMX 1&1 Mail & Media GmbH mit zwei Schreiben eine Gesamtforderung in Höhe von ca. € 100,- geltende gemacht worden.
Herr M. habe seitens "Cyberservices B.V." eine Forderung in Höhe von über € 70,- erhalten.
Frau D. habe im Sommer 2015 das Unternehmen Aufsperrdienst Richter, Inh. Janos Richter, angerufen, da sie ihren Hausschlüssel verloren habe und ihre Wohnung nicht mehr betreten habe können.
Dabei sollte es einer der schönsten Tage des Lebens werden. Im Sommer 2015 hat Frau D. geheiratet.
Herr Mag. W. hat von einem Inkassobüro ein Schreiben betreffend den Österreichischen Immobilienversteigerungskatalog erhalten, die er nicht nachvollziehen konnte.