Kurz vor Weihnachten 2014 sei Herrn A. eine "schöne" Bescherung ins Haus geflattert.
Anfang Februar 2016 wurde gegenüber Frau M. seitens der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 620,- geltend gemacht.
Frau Z. habe Anfang des Jahres eine Inkassoforderung im Namen von "ZHB - Labor GmbH" in Höhe von ca. € 180,- erhalten.
Herr A. habe mit einem Inkassounternehmen für eine offene Forderung bei A1 Telekom Austria AG eine Ratenzahlung vereinbart.
Herr G. habe seitens eines Inkassobüros im Namen der Alfasüd Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von € 434,- erhalten.
Frau L. habe von dem Unternehmen Helmberger & Partner KG eine Forderung in Höhe von € 1.150,- erhalten.
Frau R. habe im Oktober 2014 seitens eines Inkassobüros eine Forderung in Höhe von € 1.300,- im Namen des Unternehmens T-Mobile Austria GmbH erhalten.
Gegenüber Herrn L., dem 14 jährigen Sohn von Frau K., sei seitens von 1&1 Mail & Media GmbH mit Schreiben vom 29.10.2014 eine Forderung in Höhe von knapp € 50,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn I. sei seitens eines Inkassobüros im Namen von "Webbilling.com. B.V." im November 2014 eine Forderung in Höhe von beinahe € 100,- geltend gemacht worden.