Frau H. sei seitens des Unternehmens "Workable Solutions" ein Betrag in Höhe von € 58,- von ihrem Konto abgebucht worden.
Gegenüber Frau H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden.
Kurz vor Weihnachten habe Frau W. eine schöne Bescherung! in Form einer Forderung von beinahe € 260,- erhalten.
Herr J. habe seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in der Höhe von € 258,- erhalten. Da Herr J.
Gegenüber Frau S. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden.
Kurz vor Jahresende 2014 habe Frau H.eine Forderung seitens eines Inkassobüros im Namen von "Tinko200" in Höhe von knapp € 260,- erhalten. Da Frau H.
Kurz vor Weihnachten 2014 sei Frau H. eine "schöne" Bescherung ins Haus geflattert.
Gegenüber Frau D. habe die Fahrschule RAINER am 16.02.2015 eine Forderung in Höhe von € 104,- hinsichtlich zwei Profifahrlektionen B vom 09.01.2013 geltend gemacht. Frau D.
Anfang Februar 2016 wurde gegenüber Frau E. seitens der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 620,- geltend gemacht.