Herr W. habe in November 2014 seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Webbilling AG eine Forderung in der Höhe von € 195,- erhalten.
Gegenüber Frau M. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der "Sky Österreich Fernsehen GmbH" eine Forderung in Höhe von € 452,- geltend gemacht worden. Laut Angaben von Frau M.
Gegenüber Herrn N. sei seitens eines Rechtsanwaltes im Namen des Unternehmens "Blitz 08-318 GmbH" eine Forderung in Höhe von € 2.603,- geltend gemacht worden. Herr N.
Herr B. habe von der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens "Blitz 08-318 GmbH" eine Forderung in Höhe von € 2.900,- erhalten.
Gegenüber Herrn D. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 258,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn F. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens "Ideo-Labs GmbH" eine Forderung in Höhe von € 147,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn M. seien von einem Inkassobüro im Namen des Unternehmens R.M.I. mehrere Forderungen in Höhe von insgesamt € 971,- geltend gemacht worden. Da Herr M.
Gegenüber Herrn K. sei seitens eines Inkassobüros im Namen Ihrer Auftraggeberin, der "Wiener Linien GmbH &Co KG", mit Schreiben vom 09.12.
Gegenüber Frau B. sei seitens des Unternehmens GMX 1&1 Mail & Media GmbH eine Forderung in Höhe von € 42,- geltend gemacht worden. Frau B.