Herr T.
Herr B. habe per E-Mail eine Forderung in Höhe von € 192,- von dem Unternehmen 1 & 1 Internet AG erhalten.
Herr H. habe im Dezember 2014 eine Forderung seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Webbilling AG in Höhe von € 297,- erhalten. Da Herr H.
Herr M. habe seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin Tinko 200 eine Forderung in Höhe von € 260,- erhalten.
Gegenüber Frau G. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens MIT AG (Lebensfreude) eine Forderung in Höhe von € 238,- geltend gemacht worden.
Herr und Frau P. habe von einem Rechtsanwalt im Namen des Unternehmens Blitz 08-318 GmbH Forderungen in Höhe von € 2.140,- und € 2.580,- erhalten.
Gegenüber Frau H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH eine Forderung in Höhe von € 1.818,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Frau H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens A1 Telekom Austria GmbH eine Restforderung in Höhe von € 456,- geltend gemacht worden.
Mitte Februar 2015 hat Frau V. von einem Inkassobüro im Namen der "Beauty Trend GmbH" eine Forderung in Höhe von ca. € 50,- erhalten.
Gegenüber Herrn C. sei seitens "Webbilling.com B.V." durch ein Inkassobüro eine Forderung in Höhe von € 185,- geltend gemacht worden. Herr C. habe keinen laufenden Vertrag mit "Webbilling.com B.V.