Herr K. habe von einem Rechtsanwalt im Namen des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH (vormals Orange Austria, ONE GmbH) eine Forderungsaufstellung erhalten, wobei ein Betrag in Höhe von € 1.
Herr J. habe von der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens Webbilling AG eine Forderung in Höhe von € 150,- erhalten.
Herr S. habe Anfangs des Jahres eine Inkassoforderung im Namen von "1&1 Mail & Media GmbH" von knapp € 100,- erhalten.
Frau A. habe im Jahr 2012 einen Vertrag mit Austria GWin abgeschlossen und einen monatlichen Beitrag in Höhe von € 48,- bezahlt, jedoch habe die Konsumentin nach sechs Monaten ihren Vertrag gekündigt.
Herrn S. seien seitens des Unternehmens Workable Solutions zwei Beträge in Höhe von jeweils € 67,- vom Konto abgebucht worden.
Frau T. habe die Arbeiten eines Installateurs zugelassen, da diese von der AREALIS Liegenschaftsmanagement GmbH mit der Austausch der Heizkörper und der Thermostate beauftragt worden sei.
Gegenüber Herrn H. wurde seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen des Unternehmens Libu-Zet e.U eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht.
Herr W. habe Anfang des Jahres seitens eines Inkassobüros im Namen von "A1 Telekom Austria AG" eine Forderung in Höhe von fast € 200,- erhalten.
Herr P. hat am 18. März 2015 von der Gavia GmbH eine für ihn unerklärliche Rechnung in Höhe von € 14,33 erhalten.
Gegenüber Herrn B. habe die "Wiener Städtische Versicherung AG" am 23.03.2015 eine Forderung in Höhe von € 275,- geltend gemacht, sowie die Zahlungsmöglichkeit in drei Raten dem Konsumenten geboten.