Gegenüber Frau D. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Firma Lux International Sales ApS eine Forderung in Höhe von ca. € 120,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau K. wurde seitens eines Inkassounternehmens im Namen der Kindergruppe Sisi & Mimi 1 eine Forderung in Höhe von ca. € 350,- geltend gemacht.
Anfang Dezember 2016 wurde gegenüber Frau P. seitens des Unternehmens EuroLottoChance eine Forderung in Höhe von ca. € 70,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau M. wurde seitens des Unternehmens Aliaz Cooperation SIA eine Forderung in Höhe von ca. € 240,- geltend gemacht.
Herr S. war bis vor einiger Zeit Mitglied bei der Buchgemeinschaft Donauland.
Gegenüber Frau K. wurde seitens der Swiss Media Leserservice eine Forderung in Höhe von ca. € 150,- geltend gemacht.
Vor Weihnachten 2016 hat Herr G. bei dem Account luxurystyle_official über die Instagram-App zwei Rucksäcke von Louis Vuitton und Lou Boutin bestellt und dafür einen Betrag in Höhe von ca. € 1.
Seit Mai 2009 hat Frau A. eine Mitgliedschaft bei dem Unternehmen Eurogym für einen monatlichen Betrag in Höhe von ca. € 30,-. Diese Mitgliedschaft hat sich immer automatisch verlängert.
Gegenüber Frau P. wurde seitens des Unternehmens B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn M. wurde seitens des Unternehmens SWG Fitness GmbH eine Forderung für ein zweites Vertragsjahr geltend gemacht.