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Ambulanz statt Urlaubsreise

GetService Flughafen Sicher...

Frau M. wollte im Jänner 2018 ihre Reise nach Neuseeland vom Flughafen Wien aus antreten.

Andere haben sich nicht beschwert...

FTI Touristik GmbH

Frau P. buchte über einen Reisevermittler eine Reise des Veranstalters FTI Touristik GmbH in die Dominikanische Republik in einem 5-Sterne Hotel.

Systemfehler führt zur Doppelbuchung und Kopfschmerzen

Opodo Ltd

Anfang Juli 2019 hat Frau S. als Geschenk für ihre Familie über das Buchungsportal der Opodo Ltd eine Reise nach Lissabon inklusive Flüge und Hotelunterkunft zum Gesamtpreis von ca. € 1.800,- gebucht.

Für Mängel bei Donaureise entschädigt

Papageno Touristik – Die Ku...

Frau F. hat für Ende Mai 2019 bei dem Reiseunternehmen Papageno Touristik - Die Kunst des Reisens - GmbH eine Donaureise für zwei Personen gebucht.

Rückflug mit 20 Stunden Verspätung

Eurowings GmbH

Frau Dr. M. hatte für April 2019 einen Flug von Wien nach Las Palmas/Gran Canaria und im Mai von dort zurück nach Wien gebucht.

Keine Entschädigung nach Flugannullierung?

Opodo Ltd

Im Juni 2019 hat Frau H. über Opodo Ltd für Juli einen Hin- und Rückflug von Wien nach Hamburg und zurück gebucht.

Keine Rückerstattung der Flugkosten?

Austrian Airlines AG

Herr B. buchte Ende Oktober 2019 eine Städtereise nach Barcelona mit der Austrian Airlines AG. Der Flug wurde einmal umgebucht und auf Ostern 2020 verschoben.

Austrian Airlines mit Rückabwicklungen überfordert

Austrian Airlines AG

Frau H. hatte einen Flug bei der Fluglinie Austrian Airlines gebucht. Wegen der COVID-Pandemie wurde ihr Flug jedoch storniert. Immer wieder kontaktierte Frau H.

Unstimmigkeiten über die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung

Resort Svata Katerina

Ende Jänner 2020 buchte Herr K. gemeinsam mit einer Bekannten einen mehrtägigen Aufenthalt im tschechischen Ayurveda-Hotel Resort Svata Katerina. Die Gesamtkosten betrugen rund € 1.

Booking.com: Rückabwicklung mit Verzögerungen

Booking.com B.V.

Frau B. hatte eine Reise über die Plattform Booking.com gebucht. Angesichts der Einschränkungen, Regeln und Maßnahmen bezüglich Corona-Virus trat Frau B.

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