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Unstimmigkeiten über die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung

Ende Jänner 2020 buchte Herr K. gemeinsam mit einer Bekannten einen mehrtägigen Aufenthalt im tschechischen Ayurveda-Hotel Resort Svata Katerina. Die Gesamtkosten betrugen rund € 1.500,- und es wurde eine Anzahlung in der Höhe von 50% geleistet. Am 12.03.2020 kontaktierte Herr K. das Hotel anlässlich der Corona-Pandemie, um die Auswirkungen auf seine Buchung zu hinterfragen. Zuerst hieß es, alles bliebe wie vereinbart. Später, am selben Tag, hieß es dann, dass das Hotel mit sofortiger Wirkung geschlossen sei. In der Folge gab es unterschiedliche Mitteilungen des Hotels über die weitere Vorgangsweise und Herr K. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und ersuchte um Vermittlung. Trotz Urgenzen fand es das Resort Svata Katerina nicht der Mühe wert, auf unsere Schreiben zu reagieren. Herr K. teilte mit, dass das Hotel seine Taktik laufend ändere. Einerseits wolle man den Betrag in Form eines Gutscheins gutschreiben, andererseits könne der Kunde seine Buchung stornieren, was allerdings laut den AGB des Hotels zu einem 100 prozentigen Verlust der Anzahlung führe. Bis Redaktionsschluss konnte keine weitere Entwicklung in der Angelegenheit verzeichnet werden. Herr K. wartet nach wie vor auf die Rückzahlung der Anzahlung.