Herr T. sei Mieter einer Wohnung welche von der Hausverwaltung Robert Hammerl Immobilienverwaltung verwaltet werde.
Herr S. sei ca. vier Jahre Mieter eines Bestandobjektes, das die COMFORT-REAL Gebäudeverwaltungs- und Realitäten GmbH verwaltet habe, gewesen.
Frau W. sei Mieterin einer Wohnung welche von der Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Frieden reg. Genossenschaft m.b.H. verwaltet werde.
Herr F. habe im Sommer 2014 mit der Win4Wien Bauträger GmbH einen Vertrag über den Kauf einer Wohnung abgeschlossen.
Seit Herbst des Jahres 2011 sei Frau G. Mieterin einer Wohnung die zu "Wiener Wohnen" gehört.
Herr C. habe bis Ende Jänner 2015 von der Imperator Immobilien Kubicek GmbH eine Wohnung gemietet.
Frau J. sei Mieterin einer von Wiener Wohnen verwalteten Wohnung.
Herr B. habe das Unternehmen Strempfl GmbH mit der Aufschotterung seiner Garagenzufahrt beauftragt. Dafür sei ein Pauschalpreis in Höhe von € 1.900,- vereinbart worden.
Frau I. habe seitens Weiner G. Gas- und Wasserinstallationen GesmbH eine Forderung in Höhe von € 120,- erhalten.
Frau P. sei Mieterin einer von dem Unternehmen "GESIBA - Gemeinnützige Siedlungs - u BauAG" verwalteten Wohnung.