Herr U. habe das Unternehmen Neos GmbH mit der Lieferung und dem Einbau von Fenstern zum Preis von insgesamt € 32.000,- beauftragt und eine Anzahlung in der Höhe von € 19.000,- geleistet.
Im April 2015, gegen Mitternacht, habe Frau N. das Unternehmen Saim Dag Schlüsseldienst mit dem Aufsperren der Wohnungstür beauftragt.
Frau Z. habe Ende 2014 das Unternehmen Strug u Graf OG mit der kompletten Herstellung eines Zaunes beauftragt.
Seit Februar 1997 ist Frau D. Mieterin eines Bestandobjektes im 12. Bezirk.
Herr Dipl. Ing. A.
Im Sommer 2013 habe Frau Mag. H. von der "KRENN Realitäten GmbH" eine Wohnung gekauft.
Seit dem Frühling des Jahres 2015 sei Herr F. Mieter einer Wohnung die von der "Czembirek, Reich-Rohrwig Immobilienverwaltung GmbH" verwaltet werde.
Gegenüber Herrn B. wurde seitens der Rohr Zauber KG eine Forderung in Höhe von ca. € 310,- geltend gemacht.
Seit ungefähr neun Jahren ist Frau M. Mieterin einer Wohnung gehörend zu "Wiener Wohnen". Im laufe der Zeit sind die Fenster und Balkontüren der Wohnung undicht und morsch geworden.
Der Vater von Frau R. hat Anfang der 60-er Jahre eine Wohnung im 21. Bezirk bezogen. Die Mutter von Frau R.