Gegenüber Herrn I. sei seitens von "Liftmont Aufzugsbau Liftservice Betriebskontrolle GmbH" über eine Rechtsanwaltskanzlei Anfang Dezember 2014 eine Forderung in Höhe von beinahe € 1.
Seit dem 01.12.2007 sei Herr S. Mieter eines Bestandobjektes gehörend zu "Immobilienverwaltung Mag. Christian Krenauer Gesellschaft m.b.H".
Seit 2003 sei Frau A. Mieterin einer Wohnung gehörend zu "Wiener Wohnen".
Herr M. habe im Oktober 2013 mit dem Unternehmen Hager Tiefbau GmbH einen Vertrag über das Verlegen von Estrich zum Preis von € 590,- abgeschlossen.
Im November 2013 habe Frau S. die ABV Installationstechnik GmbH mit der Wartung ihrer Therme beauftragt.
Frau G. sei Mieterin einer von Wiener Wohnen vermieteten Wohnung.
Frau K. hat das Unternehmen "MHY profitransport GmbH" telefonisch kontaktiert und am 25. Februar 2015 die Umzugsdienstleistungen in Anspruch genommen.
Herr M. sei Mieter einer Wohnung, welche von der Wiener Wohnen zugestellt worden sei.
Frau H. sei Mieterin einer Wohnung welche von der LAWOG - eingetr. Genossenschaft m.b.H. verwaltet werde.
Seit Januar 2011 sei Frau H. Hauptmieterin einer Wohnung, gehörend zu "Prof Dr Thomas Keppert Immobilientreuhand und Wirtschaftsprüfung GmbH".