Anfang Juni 2016 hat Frau G. bei der CVS Fitness GmbH eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
Im Oktober 2016 hat Frau P. eine Reise mit dem Unternehmen THV Reisen GmbH gemacht. Laut Angaben der Konsumentin wurde im Prospekt angepriesen bzw.
Mitte Oktober 2016 wurde gegenüber Frau C. seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 2.000,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau J. wurde eine Forderung in Höhe von ca. € 100,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat die getätigte "Quick Max" Bestellung nicht der Werbung entsprochen bzw.
Herr S. hat sich bei dem Unternehmen PE Digital GmbH ("PARSHIP") registriert und eine Mitgliedschaft abgeschlossen.
Im Jänner 2017 hat Frau P. bei dem Unternehmen NadelundFarben.de Stoffe in Wert von ca. € 90,- bestellt.
Herr H. hat unterschiedliche Kontoabbuchungen seitens mehrerer Dating-Seiten (Ideo Labs GmbH - Dateformore und Daily-date.at) bemerkt.
Im Jahr 2013 hat Frau S. von der Firma Jochen Schweizer GmbH einen Gutschein in Wert von € 85,- geschenkt bekommen.
Frau T. hat als Geschenk von ihrer Freundin, Frau Mag. K., ein Abonnement der Zeitschrift Seitenblicke bei dem Unternehmen Aboservice Seitenblicke erhalten.
Herr D. hat sich auf der Internet-Datingplattform der Massive Media Match NV (twoo.com) für eine dreimonatige Mitgliedschaft registriert und dafür drei Monate lang Beiträge bezahlt.