Anfang Juni 2016 hat Frau G. bei der CVS Fitness GmbH eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
Anfang Februar 2017 hat sich Frau S. bei der Firma Thomas Koppitz GmbH ihre Haare färben lassen und dafür einen Betrag in Höhe von € 90,- bezahlt.
Gegenüber Frau O. wurde seitens der DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 130,- für ein Zeitschriftenabo betreffend "Die Zeit" geltend gemacht.
Gegenüber Frau B. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der EMS-Fitness Station GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 2.250,- geltend gemacht.
Ende des Jahres 2015 hat Frau S. von ihrer Familie Gutscheine für Behandlungen bei dem Unternehmen Meersalzgrotte erhalten.
Gegenüber Frau J. wurde eine Forderung in Höhe von ca. € 100,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat die getätigte "Quick Max" Bestellung nicht der Werbung entsprochen bzw.
Herr S. hat sich bei dem Unternehmen PE Digital GmbH ("PARSHIP") registriert und eine Mitgliedschaft abgeschlossen.
Im Jänner 2017 hat Frau P. bei dem Unternehmen NadelundFarben.de Stoffe in Wert von ca. € 90,- bestellt.
Herr H. hat unterschiedliche Kontoabbuchungen seitens mehrerer Dating-Seiten (Ideo Labs GmbH - Dateformore und Daily-date.at) bemerkt.
Im Jahr 2013 hat Frau S. von der Firma Jochen Schweizer GmbH einen Gutschein in Wert von € 85,- geschenkt bekommen.