Herr F. habe von der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens Blitz 08-318 GmbH eine Zahlungsaufforderung in Höhe von € 2.420,- erhalten.
Im Laufe des Monats Februar 2007 habe Frau D. hinsichtlich der Haushaltsversicherung ein Eigenheim-Premiumschutz-Kombipaket mit der "Generali Versicherungs AG" abgeschlossen. Am 26.10.
Frau V. habe im September 2014 ein Smartphone für den Preis von € 189,- gekauft, wobei sie ein Handyschutzpaket über das Unternehmen assona GmbH abgeschlossen habe.
Frau V. habe 2005 eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge über das Unternehmen ERGO Versicherung AG abgeschlossen.
Am 24.07.2007 habe Herr D. ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und bei der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft versichert.
Während eines Frühlingssturms des Jahres 2014 seien einige Ziegel vom Dach seines Hauses gefallen, die die Fassade, einen Gartentisch sowie Herrn S. selbst getroffen hätten.
Frau M. habe sich in einer Filiale des Unternehmens Yuki Tuyet die Haarspitzen schneiden bzw. die Haare glätten lassen. Laut Angaben der Konsumentin sei das Ergebnis nicht wie gewünscht ausgefallen.
Am 01.03.2011 habe Frau R. eine Rechtsschutzversicherung bei der "ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs AG" abgeschlossen.
Im Laufe des Jahres 2003 habe Frau J. bei der "Generali Versicherung AG" einen Vertrag über eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge mit staatlicher Förderung abgeschlossen.
Herr C., habe im Sommer 2006 bei "Europa Versicherungen" eine Lebensversicherung abgeschlossen.