Gegenüber Frau T. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der GMX 1&1 Mail & Media GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 65,- geltend gemacht worden.
Herr K. bezahlte seit Oktober 2014 monatlich einen Betrag in Höhe von € 50,- an ein Inkassobüro hinsichtlich einer Verbindlichkeit bei der Wiener Linien GmbH & Co KG.
Im September 2015 hat Frau A. eine Inkassoforderung in Höhe von ca. € 90,- erhalten.
Zu Beginn des Jahres 2015 hat Frau M. seitens der Mag. Walter Dienstl & Partner KEG eine Honorarnote in Höhe von beinahe € 4.500,- erhalten.
Herr V. hat bei der Campus WU GmbH einen Schaden verursacht, welcher seitens seiner Versicherung in Höhe des Nettobetrages gedeckt worden sei. Gegenüber Herrn V.
Mitte September 2015 wurde gegenüber Herrn M. seitens eines Inkassobüros im Namen der Maxolution Online Service GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 130,- geltend gemacht.
Ende September 2015 wurde gegenüber Herrn M. seitens eines Inkassobüros im Namen der MIT AG eine Forderung in Höhe von ca. € 380,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn W. ist seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Dateyard AG eine Forderung in Höhe von ca. € 170,- geltend gemacht worden.
Herr I. habe sich im Oktober 2015 eine Webseite angeschaut und sich bezüglich des neuen Windowsproduktes informiert.
Im Oktober 2015 habe Frau B. eine Inkassoforderung in Höhe von € 160,- bezüglich einem Onlinevertrag erhalten.