Gegenüber Frau P. und ihrer Tochter wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Gesamtforderung in Höhe von ca. € 800,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn H. wurde zuerst seitens eines Inkassobüros und später durch einen Rechtsanwalt im Namen der Sigan & Brunner Sicherheitstechnik eine Forderung in Höhe von ca. € 600,- geltend gemacht.
Frau I. hat eine Route im Internet suchen wollen, wobei sie von Google direkt auf die Internetseite eines Unternehmens weitergeleitet wurde.
Mitte Februar 2017 wurde gegenüber Herrn T. seitens eines Inkassobüros im Namen der Lyon Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn B. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Webbilling AG mit einem Schreiben vom Februar 2017 eine Forderung in Höhe von ca. € 70,- geltend gemacht.
Ende Februar 2017 wurde gegenüber Frau P. seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 1.100,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau B. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 1.800,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau H. wurde seitens einer Anwaltskanzlei aus Deutschland im Namen der Exclusive Claims eine unerklärliche Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau L. wurde seitens der Rechtsanwaltskanzlei Mayer - Serek - Hauser eine Honorarnote in Höhe von ca. € 450,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau K. wurde seitens des Unternehmens Digital Works GmbH eine hohe Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht. Da sich die Konsumentin auf der Internetseite "www.