Herr R. habe im September 2012 unter anderen eine Staubsaugeranlage samt Zubehör bei "Beam Wenzel GmbH" gekauft.
Herr V. habe Anfang des Jahres einen Smoking von dem Unternehmen "McNeal GmbH & Co. KG" gekauft.
Rechtzeitig vor Weihnachten 2014 habe Frau W.
Gegenüber Frau N. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Tinko200 eine Forderung in Höhe von € 259,- geltend gemacht worden.
Frau W. habe im Jänner 2015 eine Forderung seitens des Unternehmens Helmut Klampferer Medien Vertrieb GmbH in Höhe von € 42,- erhalten.
Frau K. habe einen Damen- sowie einen Herrenehering von dem Unternehmen Juwelier Yilmaz zum Preis von € 898,- gekauft.
Frau S. habe einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen, welches sie aufgrund gesundheitlicher Probleme, die durch das Training entstanden seien, außerordentlich kündigen wollte.
Frau D. hat mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH eine Nutzungsvereinbarung, die am 01.08.2014 begonnen hat, abgeschlossen.
Frau V. sei im März 2013 seitens des Unternehmens MIT AG über die Teilnahme bzw. Beteiligung an den Lebensfreude-GbRs informiert worden.
Seit November 2014 seien vom Girokonto des Herrn V.