Im Mai 2018 hatte Frau H. über die Restplatzbörse eine Pauschalreise für 2 Personen gebucht. Reiseträger war die TUI Deutschland GmbH. Frau H. wollte zwei Zimmer für zwei Personen buchen.
Frau G. sollte Mitte Juni 2018 nach Tunis mit Tunisair fliegen, da ihr Mann, den sie seit 2 Monaten nicht gesehen hat, auf sie in dem schon gebuchtem Hotel wartete.
Im Februar 2018 buchte Herr R. über die Atraveo GmbH ein Ferienhaus in Island. Nach einer angeblichen Doppelbuchung stand das Haus jedoch nicht mehr zur Verfügung.
Frau C. hat für Anfang Dezember 2018 über VUELING AIRLINES S.A. einen Hinflug von Wien nach Barcelona, Spanien für zwei Personen gebucht, wobei die Abflugzeit für ca. 11:00 angesetzt war.
Frau R. hat bei der ASW Alm- Ski- und Wanderhütten Vermietung GmbH für zwei Personen eine Selbstversorgungshütte in Obersteig, Tirol für eine Woche zum Preis von ca. € 500,- gebucht und bezahlt.
Frau F. wollte gemeinsam mit Ihrem Mann und zwei Bekannten eine Nostalgie-Reise mit dem Zug nach Grado unternehmen. Geplant war diese Reise für Mai 2020.
Anfang Jänner 2020 buchte Frau H. einen Flug für drei Passagiere über die Plattform Flugladen.at. Angesichts der Corona-Einschränkungen wurde zuerst der erste Teilflug von Wien storniert.
Frau K. hatte im März 2014 zu ihrem 60. Geburtstag ÖBB-Gutscheine geschenkt bekommen.
Herr H. hatte bei der Deutsche Lufthansa AG Flüge von Linz über Frankfurt nach Cancun und von San Jose über Mexico City zurück über Frankfurt nach Linz gebucht.