Der Konsument wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da er mit dem Vorgehen der Firma Interdate S.A. (C-Date) nicht einverstanden war, nachdem er von der SVEA Collection GmbH eine Mahnung über eine zusätzliche Monatsgebühr in Höhe von 148,24 Euro erhalten hatte, da seine Kündigungsversuche plattformseitig nicht ordnungsgemäß akzeptiert worden seien.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich legten das Anliegen des Konsumenten nochmals ausführlich dar: In ihrer Stellungnahme stellte die Interdate S.A. klar, dass die erste Kündigung lediglich in Textform eingereicht wurde, was den vertraglichen Richtlinien widersprach, weshalb sich die Premium-Mitgliedschaft am 03.02.2026 automatisch verlängerte und die offene Forderung nach einem erfolglosen internen Mahnverfahren an ein externes Inkassounternehmen übergeben werden musste. Ungeachtet der eigenen Rechtsauffassung hat sich das Unternehmen im Interesse einer einvernehmlichen Regelung dazu entschieden, das Inkassoverfahren aus Kulanz einzustellen und den Dienstleister entsprechend zu weisen, sodass der Konsument keinerlei weitere Maßnahmen zu befürchten hat und die Angelegenheit damit als erledigt gilt.