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Wer ist Mitglied ?

Gegenüber Herrn F. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens Xing AG eine Forderung in Höhe von € 158,- geltend gemacht worden. Laut Angaben von Herrn F. sei sein ehemaliges Unternehmen, über welches im April 2013 Konkurs eröffnet wurde, Mitglied bei der Xing AG gewesen. Der Konsument gab dem Inkassobüro sowie der Xing AG den Masseverwalter bekannt, zudem sei sein ehemaliges Unternehmen bereits im Mai 2013 gelöscht worden. Da Herr F. der Meinung gewesen sei, dass sein ehemaliges Unternehmen Mitglied bei der Xing AG gewesen wäre und er persönlich nicht dafür haften müsse, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes wurde die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten geklärt, wobei die Forderung gegen ihn kulanterweise ausgebucht und die Premium-Mitgliedschaft aufgelöst wurde.