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Ausbildung und COVID-Maßnahmen

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Frau R. hatte sich im Herbst vergangenen Jahres für einen Managementkurs für Kindergarten- & Hortleitung bei der MERA Bildungsholding GmbH angemeldet. Durch die pandemiebedingten Maßnahmen verschob sich der Kurs bzw. wurde dieser kurzfristig auf andere Tage geändert. Schweren Herzens musste Frau R. den Kurs durch die Verschiebungen stornieren und tat dies um 8 Stunden zu spät. Frau R. sollte nunmehr € 700,- an Stornogebühren bezahlen und kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich.

Die Firma MERA Bildungsholding GmbH teilte in Ihrer Stellungnahme mit, dass die Konsumentin ausreichend Zeit gehabt habe, rechtzeitig eine Stornierung vorzunehmen. Alle Verschiebungen seien zeitgerecht und ausreichend bemessen kommuniziert worden. Da der WAFF die Finanzierung der Fortbildung nicht genehmigte, wollte Frau R. stornieren. Man habe Frau R. auch angeboten den Ausbildungsplatz für einen späteren Zeitpunkt zu reservieren, eine Bezahlung wäre allerdings zu den vereinbarten Zahlungszielen zu leisten. Frau R. habe dieses Angebot abgelehnt. Die Konsumentin erwiderte, dass sie den Kurs gerne machen würde, jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen könne, ob die Termine in ferner Zukunft für sie passen werden. Die Fristüberschreitung um 8 Stunden so eng auszulegen sei für ein soziales Institut ihrer Meinung nach traurig. In einer weiteren Stellungnahme bot die MERA Bildungsholding GmbH an, die Stornogebühr in der Höhe von 774,- Euro für die nächste Buchung in Kulanz anzurechnen und dass keine zeitliche Einschränkung gemacht werde, sofern der Kurs stattfindet und nicht ausgebucht sei.