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Besitzstörungsklage für das Durchfahren einer Tankstelle

Frau P. fuhr eines Tages durch eine Shell-Tankstelle an der Leopoldauer Straße in Wien durch, da sie bemerkt hatte ihre Geldbörse vergessen zu haben. Der Tankstellenbetreiber ließ ihr einen anwaltlichen Mahnbrief mit Aufforderung zur Unterlassung übermitteln. Frau P. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Bis Redaktionsschluss konnte keine Stellungnahme des einschreitenden Rechtsanwalts bekommen werden. Viel mehr meldete sich Frau P., dass sie mittlerweile sogar eine Besitzstörungsklage durch den Pächter, der Shell-Station Silvia Schuster-Nova auf der Leopoldauer Straße 51 erhalten habe.