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Unwissentlich Vertrag abgeschlossen

Frau P. habe sich auf der Homepage des Unternehmens B2B Technologies Chemnitz GmbH unwissentlich angemeldet, wobei sie die Daten von dem Pferdehof ihres Ex-Ehemannes preisgegeben habe, obwohl sie selbst keine Unternehmerin gewesen wäre. Das Unternehmen habe gegenüber Frau P. eine Forderung in Höhe von € 240,- geltend gemacht, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Trotz Intervention des Konsumentenschutzes war B2B Technologies Chemnitz GmbH leider nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen. Da die Konsumentin keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten habe, habe sie an das Unternehmen eine Rücktrittserklärung per Einschreiben versendet.