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Erneute unbegründete Forderung einzutreiben versucht

Gegenüber Herrn I. sei seitens eines Inkassobüros im Namen von "Webbilling.com. B.V." im November 2014 eine Forderung in Höhe von beinahe € 100,- geltend gemacht worden. Der Konsument hätte zwar Anfang desselben Jahres eine kurze Mitgliedschaft bezahlt, aber danach kein Vertrag mit dem Unternehmen unterschrieben. Deshalb habe sich Herr I. auch gewundert weshalb er diese Forderung bekommen habe und wandte sich damit an den Konsumentenschutz.
Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden. Das Unternehmen war nicht bereit in dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder dem Konsumentin zu antworten geschweige denn ihm entgegen zu kommen.