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Problem bezüglich Gebührenbefreiung konnte geklärt werden

Gegen Frau Z. wurde seitens einer Anwaltskanzlei im Namen der GIS Gebühren Info Service GmbH eine Fahrnisexekution bezüglich einer Forderung in Höhe von ca. € 1.000,- betrieben. Laut Angaben der Konsumentin habe sie, bevor sie in Pension gegangen ist, jahrelang von AMS Notstandshilfe bezogen und die GIS-Gebühren regelmäßig bezahlt. Als sie erfahren habe, dass sie einen Anspruch auf Gebührenbefreiung habe, hat sie die notwendigen Informationen und Unterlagen per E-Mail gesendet, jedoch ohne eine Rückmeldung erhalten zu haben. Letztendlich habe sie erfahren, dass sie ein online Formular ausfüllen hätte müssen. Da Frau Z. als Pensionistin kein großes Einkommen hat, jedoch eine kulante Einigung mit dem Unternehmen finden wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine die Frau Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Mitteilung der GIS Gebühren Info Service GmbH wurden aus Kulanz sämtliche offene Forderungen erlassen.