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Partnervermittlung pfändet Einkommen

Herr L. hatte im Jahr 2012 einen Vertrag mit der Partnermittlung "Kontakt - Die Partnervermittlung e.U." unterzeichnet. Der Konsument teilt uns mit, dass er Innerhalb einer Frist von 7 Tagen vom Vertrag zurück ist, jedoch aufgrund einer Fristversäumnis später ein Gerichtsverfahren gegen das Partnervermittlungsunternehmen verloren hat. Im Jahr 2015 erwirkte dieses einen Exekutionstitel gegen Herrn L. 2016 wurde allerdings nicht gepfändet, der Grund war, laut Angaben des Konsumenten vermutlich, dass die Firma in Verfahren gegen andere Kunden im Juli 2016 am Landesgericht und schließlich im April 2017 beim OGH verloren hat. Da Herr L. in der Sache nicht mehr weiter wusste, kam er damit zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In ihren Stellungnahmen teilten die Rechtsanwälte des Unternehmens mit, dass von weiteren Betreibungen nicht abgesehen werden könne. Herr L. teilte mit, dass es sich hierbei wohl um eine "juristische Kuriosität" handle, zumal die Verträge der Firma vom Obersten Gerichtshof für unzulässig erklärt wurden.