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Herdplatte defekt

Frau M. kam eines Tages nach Hause und wollte sich ein Essen am Herd zubereiten. Als sie austretendes Gas bemerkte reagierte sie geistesgegenwärtig und verständigte die Wiener Netze. Diese rückten an, bestätigten den Gasaustritt und sperrten wegen Gefahr im Verzug die Gaszufuhr. In der Folge kam ein Installateur der den Austausch der Herdplatte mittels Kostenvoranschlag berechnete. Frau M. war sich allerdings sicher eine 5-jährige Garantie auf diese Herdplatte zu haben und kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Die Teka Austria GmbH teilte in einer Stellungnahme mit, dass es auf Teka Einbaugeräte immer eine 2-jährige Garantie gebe. Eventuell habe Herr M. eine externe Garantieverlängerung erworben. Dies würde aber nur auf dem Kaufbeleg ersichtlich sein und man ersuche daher um Übermittlung. In einer weiteren Stellungnahme teilte die Teka Austria GmbH mit, dass aufgrund der plombierten Sperre eine Reparatur nicht mehr so einfach möglich sei. Einfacher sei der Austausch auf ein Neugerät, dass man Frau M. gerne kostenlos zur Verfügung stellen möchte. Der Anschluss darf allerdings nur von einem konzessionierten Installateur erfolgen der auch die Aufhebung der Gassperre erwirken könne. Frau M. teilte abschließend mit, dass er das Angebot der Teka Austria GmbH gerne annimmt, wenn auch die Installation auf Kosten des Unternehmens erfolgen wird. Auf diese Stellungnahmen der Konsumentin hat uns bis Redaktionsschluss keine Antwort des Unternehmens mehr erreicht.