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Angebrachtes Misstrauen bei Facebook-Werbungen und Empfehlungen

Frau R. hatte auf Facebook eine Werbung bzw. Empfehlung für Brillen.at (SuperVista AG) erhalten. Da sie gerade auf eine neue Brille umsteigen wollte und Angebot vielversprechend erschien, ging sie zwecks Untersuchung zum Augenarzt und in der Folge zum vermittelten Optiker. Das Ergebnis der Brillenanfertigung war allerdings ernüchternd, denn mit dem Ergebnis konnte Frau R. nichts sehen. Der Umtausch in zwei Einstärkenbrillen wurde in der Folge zwar durchgeführt, allerdings ebenfalls nicht zufriedenstellend und wurden Frau R. darüber hinaus Nachforderungen von ein Inkassobüro angedroht. Da Frau R. die Angelegenheit nicht klären konnte, ersuchte Sie den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung. In einer ersten Antwort wurde seitens der SuperVista AG (brillen.at) mitgeteilt, dass keine Möglichkeit einer Rückgabe bestehe und Frau R. aushaftende Kosten schnellstmöglich begleichen solle. Kundenfreundlichkeit sieht sicherlich anders aus, meinte dazu Frau R. und teilte zu Abschluss der Recherchetätigkeit der Presseabteilung noch mit, dass sie eine Stornorechnung per Post erhalten habe und sie diese mangels genauerer Erläuterung als Einstellung der Inkassobestrebungen werte. Offen sei allerdings nach wie vor der Punkt der absoluten Unbrauchbarkeit der Brillen. Auch hierfür erwartet sich Frau R. ihr Geld zurück. Abschließend teilte Frau R. mit, dass der ausführende Optiker sicherlich ein wesentlicher Teil des Problems genauso wie die unseriöse Vorgangsweise des Vermittlungsdienstes "brillen.at" (SuperVista AG) sei.