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Internetbestellung mit Nachwehen

Frau T. hat eine mit Datum 11.06.2016 datierte Rechnung in der Höhe von € 18,- am 04.08.2016 inklusive Mahngebühr in der Höhe von € 12,- überwiesen. Die Klarna Bank hat den Zahlungseingang auf telefonische Rückfrage bestätigt. Knapp drei Jahre später erhielt Frau T. Ende Mai 2019 ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung nunmehr etwas mehr als € 100,- zu bezahlen. Im Zeitraum dazwischen wurde Frau T. in keiner Form über die angebliche Forderung informiert. Hilfe suchend wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte eine die Frau T. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der durch die Klarna Bank beauftragte Anwalt teilte mit, dass die Vergabe an das Inkassobüro sich mit der Bezahlung vor drei Jahren überschnitten habe und der Akt daher "in Kulanz" geschlossen wurde. Die Angelegenheit sei somit erledigt.