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Mit 14 schon geschäftsfähig?

Gegenüber Herrn L., dem 14 jährigen Sohn von Frau K., sei seitens von 1&1 Mail & Media GmbH mit Schreiben vom 29.10.2014 eine Forderung in Höhe von knapp € 50,- geltend gemacht worden. Laut Aussage der Mutter besitze ihr Sohn weder einen internetfähigen PC noch habe er eine gültige E-Mailadresse. Da die Mutter mit 1&1 Media GmbH keine Einigung erzielt habe können, mehr noch, es sei seitens des Unternehmens auch ein Inkassobüro eingeschaltet worden, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte für Mutter und Sohn eine positive Lösung gefunden werden, 1&1 Media GmbH hat die Betreibung der Forderung durch das Inkassobüro eingestellt und den Akt außer Evidenz genommen.