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Inkassoforderung gerechtfertigt oder nicht?

Frau R. habe im Oktober 2014 seitens eines Inkassobüros eine Forderung in Höhe von € 1.300,- im Namen des Unternehmens T-Mobile Austria GmbH erhalten. Die Konsumentin könnte die Höhe der Rechnung oder die Entstehung dieser nicht erklären, weshalb sie sich an den Konsumentenschutz gewandt habe. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes sei seitens des Inkassobüros, nach Rücksprache mit T-Mobile Austria GmbH, die Forderung gegen Frau R. ausgebucht worden, da keine Unterlagen bez. der Beschwerde mehr vorlagen.