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Klarna AB hat es wiedergutgemacht

Herr I. bestellte Anfang 2018 einige Sachen über die Internetseite www.wish.com, wobei er sich für die Zahlung via Klarna entschied und die Rechnung auch gleich per Erlagschein bezahlt habe. Laut Angaben des Konsumenten habe er auch andere Waren bestellt und diese im Voraus bezahlt, ohne jedoch alle Produkte erhalten zu haben. Klarna AB habe Herrn I. über die angeblich noch offenen Forderungen telefonisch informiert und um Zahlung ersucht. Als ob dies nicht genug wäre, sah sich der Konsument in weiterer Folge auch mit Mahnungen eines Inkassobüros konfrontiert und man habe ihm mitgeteilt, die Sache an einen Rechtsanwalt weiterzugeben, falls er nicht zahlen werde. Da er mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sich Herr I. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank der Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem zur vollen Zufriedenheit von Herrn I. gelöst werden. Der Kundendienst von Klarna AB hat den Konsument gebeten, Kopien der Zahlungsbelege zu übermitteln, was er umgehend gemacht hat. Dies dürfte letztlich zur Klärung beigetragen haben, da uns seitens der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens mitgeteilt wurde, dass der Akt nicht weiterverfolgt wird und die Angelegenheit endgültig erledigt ist.