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Beschränkt geschäftsfähig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Herr G. habe seitens eines Inkassobüros im Namen der Alfasüd Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von € 434,- erhalten. Der Sohn des Konsumenten habe einen Vertrag abgeschlossen, jedoch sei dieser zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur beschränkt geschäftsfähig gewesen und habe über kein eigenes Einkommen verfügt. Außerdem habe Herr G. als gesetzlicher Vertreter seines Sohnes den Vertrag nicht genehmigt bzw. seine Einwilligung zum Vertrag nicht erteilt. Da der Vertrag nach Meinung des Konsumenten unwirksam bzw. als nichtig zu betrachten gewesen sei, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach der Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden. Alfasüd Fitness GmbH teilte mit, dass es sich um einen buchhalterischen Fehler gehandelt hat und der Vertrag für das Unternehmen nicht gültig ist. Somit sind alle Forderungen gegenüber Herrn G. fallengelassen worden.