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Der Preis der Mitgliedschaft nicht ausreichend ausgewiesen?

Gegenüber Frau L. wurde seitens des Unternehmens Media Solution AG aus Berlin eine Forderung in Höhe von € 500,- geltend gemacht. Die Konsumentin teilt uns weiter mit, dass als sie sich auf der Internetseite des Unternehmens angemeldet hat, der nun geforderte Betrag nicht ausreichend ausgewiesen war. Des Weiteren war es für sie auch nicht erkennbar, dass die Registrierung zu einer Zahlungspflicht führen soll. Frau F. hat sich also direkt an das Unternehmen gewandt um die Sache zu klären, jedoch keine Rückmeldung erhalten, weshalb sie damit zum Konsumentenschutz Verband Österreich kam. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Frau L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Media Solution AG bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.