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Unbegründete Forderung

Gegenüber Herrn S. sei am 21.10.2014 eine Forderung in Höhe von € 44,25 seitens A1 Telekom Austria GmbH geltend gemacht worden. Herr S. vermerkte, dass kein schuldhaftes Verhalten seinerseits gesetzt worden sei, welches den o. g. Betrag begründen könne, da aufgrund der Übersiedlung und des Bankwechsels er keine weiteren Rechnungen erhalten habe. Trotz unbegründeter Forderung habe sich der Konsument bereit erklärt, hinsichtlich einer Vertragsbeendigung den Betrag zu leisten. Trotz mehrfachem urgieren, sei eine Antwort seitens A1 Telekom Austria GmbH unterlassen worden weshalb sich Herr S. an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. A1 Telekom Austria GmbH vermerkte in einem Antwortschreiben dass eine einzige Forderung in Höhe von € 4,90 offen sei und der Konsument die Kündigung schriftlich und eigenhändig unterfertigt und unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist beantragen solle.