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Trotz Jahreskarte, Mahnung erhalten

Frau A. habe von einem Inkassobüro im Namen des Unternehmens Wiener Linien GmbH & Co. KG eine Forderung in Höhe von € 450,- erhalten. Angeblich sei Frau A. im Jahr 2010 ohne Fahrschein gefahren, jedoch sei die Konsumentin vom Jahr 2009 bis 2012 in Besitz von Jahreskarten gewesen. Da Frau A. die Forderung seitens des Inkassobüros nicht nachvollziehen konnte, zumal sie nie eine Mahnung seitens Wiener Linien GmbH & Co. KG erhalten habe, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen die Forderung auszubuchen.
Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. Wiener Linien GmbH & Co. KG habe die Angelegenheit überprüft und teilte mit, dass der Fall von Frau A. eingestellt worden wäre.