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Irrtum eingesehen, Verfahren eingestellt!

Gegenüber Herrn K. sei seitens eines Inkassobüros im Namen von Wiener Linien GmbH & Co KG
mit Schreiben vom 15.10.2014 eine Forderung in Höhe von € 454,70 geltend gemacht worden.
Verwundert über diese Mahnung wandte sich Herr K. an den Konsumentenschutz.
Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte klargestellt werden, dass der Tatbestand vom August 2010 berechtigt war, die Forderung aber seinerzeit vom Vater des Konsumenten beglichen worden war. Zusätzlich ist die Forderung zum jetzigem Zeitpunkt bereits verjährt.
Wiener Linien hat das eingesehen und die Forderung gegen den Konsumenten eingestellt.